Bild: Fotolia.com - Picture Factory (Stift mit Kalender)
Anmeldung:
bitte bis Juli des Jahres
Schulbeginn
jeweils September des Jahres
Informationen zum Ausbildungsbeginn
Sollten Sie nicht bis zum letzten Tag vor Beginn der Fachschulausbildung versicherungspflichtig sein (also arbeiten), vergessen Sie nicht, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld (ALG I) zu beantragen. Ansonsten verlieren Sie ggf. Ihren Anspruch auf ALG I.
Melden Sie sich auf jeden Fall arbeitslos, auch wenn zwischen dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses und dem Beginn Ihrer Weiterbildung nur ein oder zwei Tage liegen. (z.B.: Ende der Beschäftigung = Freitag, 31.08 - Beginn der Weiterbildung = Montag, 03.09.)
Sollten Sie kein ALG I beantragen, werden Sie nach Abschluss der Fachschulausbildung und bei anschließender Arbeitslosigkeit automatisch in HARTZ IV eingestuft. Ihr Anspruch auf ALG I verfällt, weil Sie während der zwei Jahre der Fachschulausbildung nicht versicherungspflichtig waren.
Haben Sie sich jedoch vor Beginn der Fachschulausbildung bereits arbeitslos gemeldet, können Sie den Bezug von ALG I fortsetzen.