Die Förderung kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, erfolgen
Wir empfehlen Ihnen, sich bei den zuständigen Stellen (Landratsämter oder Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) zu informieren.
Meisterbonus
In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 2.000 Euro.
Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus´ und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Diese Regelung ist seit Frühjahr 2014 in Kraft.