Alle Schüler/innen der Technikerschule können unabhängig von ihrer Vorbildung die Fachhochschulreife erwerben. Voraussetzung zum Besuch der Technikerschule ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und 1 Jahr Berufserfahrung.
Im Fachhochschulreifezeugnis (FHR-Zeugnis) stehen die Noten für die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch, Wirtschaft-/Sozialkunde sowie die Gesamtnote des Technikerzeugnisses.
Nur im Fach Mathematik ist eine schriftliche Zusatzprüfung abzulegen. Diese wird zum Ende der Ausbildung in zeitlicher Abstimmung mit der Technikerprüfung abgehalten. Die in der Ergänzungsprüfung geforderten Lerninhalte werden im Mathematikunterricht der Technikerausbildung (Mathematik I und Mathematik II) vollständig abgehandelt.
Die Note im Fach Mathematik wird aus der Note der Ergänzungsprüfung und der Jahresfortgangsnote im Technikerzeugnis gebildet. Die Noten für Deutsch, Englisch, Wirtschafts-/Sozialkunde werden unmittelbar aus dem Technikerzeugnis übernommen.
Anmeldeschluss :
zum 1. März im jeweiligen Prüfungsjahr
erforderliche Unterlagen :
Weitere Informationen können im Sekretariat der Technikerschule eingeholt werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst hat mit Verordnung vom 25. Mai 2001 (GVBl S. 278, KMBl I Nr. 14/2001) die Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR) durch AbsolventInnen von Fachakademien und von Technikerschulen mit staatlicher Abschlussprüfung erlassen.
Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR)
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