Aufnahmebedingungen
Folgende Voraussetzungen nach §5 Fachschulordnung (FSO) müssen erfüllt sein:
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem fahrzeug- oder metalltechnischen Beruf und - in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern - auch in einem elektrotechnischen Beruf
- Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit in einem der oben genannten Berufe
oder
- Nachweis einer für die Ausbildungsrichtung einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 7 Jahren.
Für Rückfragen bezüglich der Aufnahmevoraussetzungen steht Ihnen unser Mitarbeiter in der Schulleitung für die Technikerschule Herr OStR Wolfgang Schwanzer gerne zur Verfügung.